Zur Zeit gibt es nur eine rechtlich anerkannte Möglichkeit die Sachkundeprüfung (umgangssprachlich: Hundeführerschein) abzulegen.
Es handelt sich hierbei um den ab 01.07.2013 gültigen “Niedersächsischen Sachkundetest” der vom Niedersächsischen Ministerium herausgebracht wurde.
Irrtümlicherweise hat die Hildesheimer Allgemeine Zeitung geschrieben, dass die Sachkundeprüfung dem D.O.Q.-Test entspricht.
Der D.O.Q.-Test war eine Möglichkeit bis zum 01.07.2013 als es noch keine eigene Prüfung für Niedersachsen gab; und genau bis zu diesem Datum ist er auch anerkannt gewesen.
Viele Hundeschulen prüfen jedoch noch immer nach D.O.Q.-Test 2 und verkaufen ihn den ahnungslosen Teilnehmern als anerkannte Sachkundeprüfung und gültigen Hundeführerschein! Warum das so ist, darüber kann und will ich keine Spekulation abgeben.
Bitte klicken sie auf den Link. Es öffnet sich eine Stellungsnahme des Ministeriums, dass keine andere Prüfung als gleichwertig anerkannt ist: Bezugnahme ML-Bloch
Klicken Sie auf diesen Link kommen Sie auf die Seite des Ministeriums, dort finden Sie eine Liste der anerkannten Prüfer. ML-Sachkundenachweis
Meine persönliche Meinung: Mir ist es im Prinzip egal ob ich den D.O.Q.-Test oder den Test vom Ministerium anbiete. Meiner Meinung nach ist der D.O.Q.-Test sogar anspruchsvoller und verlangt vom Prüfling in einigen Bereichen mehr Wissen als der “Niedersächsische Test”.
Es geht mir jedoch darum, dass die Prüflinge eine rechtlich anerkannte Prüfung bei mir ablegen können. Bereits vor dem Stichtag 01.07.2013 wurde mir vom Ministerium mitgeteilt, dass ab diesem Datum die bis dahin möglichen anderen Sachkundeprüfungen ihre Gültigkeit verlieren.
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